Berufsunfähigkeits-versicherung
Berufsunfähigskeitsversicherung (BU) – das Wichtigste in Kürze
- Monatliche Renten unter 800,- € sind nutzlos. Die Rentenzahlung wird – im schlimmsten Fall – mit der Grundsicherung verrechnet.
- Die Länge der Absicherung sollte – sofern möglich – bis zu Ihrem 65. oder besser 67. Lebensjahr dauern.
- Leistung können Sie wegen privaten und beruflichen Unfällen, bei längeren Krankheitsverläufen und bei Kräfteverfall beziehen. Wichtig ist hierbei eine prognostizierte Dauer von mindestens sechs Monaten.
- Eine Berufsunfähigkeits-versicherung gehört in jedes Finanzkonzept. Der Umfang des Produktes kann Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf entsprechen.
- Die drei wichtigsten Qualitätskriterien sind: der Prognosezeitraum von sechs Monaten, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, die Definition der bisherigen Lebensstellung gemäß BGH-Urteil.
- Lassen Sie sich bitte unabhängig und konzeptionell beraten. Dazu gehören die Risikovoranfrage (im Idealfall mit Auszug aus der Gesundheitsakte der Krankenversicherung), eine umfangreiche Marktanalyse, der detaillierte Leistungsvergleich und – im Ernstfall – die Begleitung des möglichen BU-Falls.
Gute Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Grund Nr. 1
Die Wahrscheinlichkeit, dass wir in unseren Berufsleben einmal mehr als sechs Monate ausfallen, liegt teilweise bei über 40 Prozent. Im Vergleich zu vielen anderen Risiken ist dies signifikant.
In Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit liegt die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit bei fast 60 Prozent für einen körperlichen Beruf. Arbeiten Sie im Wesentlichen in einer kaufmännischen Tätigkeit sind es circa 30 Prozent.
Grund Nr. 2
Die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung treffen Sie in einer Lebensphase, in der Sie hoffentlich noch gesund sind. Genau darin besteht der große Vorteil und teilweise die Herausforderung.
Es gilt anzuerkennen, dass wir auch mal krank werden und früher oder später ein Kräfteverfall einsetzt. Private oder berufliche Unfälle kommen noch hinzu.
Grund Nr. 3
Es wird in unseren Leben Situation geben, in der wir sorgenfrei sein wollen, falls wir einmal erkranken oder verunfallen. Angst ist nie ein guter Ratgeber gewesen. In den längeren Lebensphase der Familiengründung oder der Immobilienfinanzierung ergibt die BU absolut Sinn. Sie gibt Ihnen Sicherheit in verschiedenen Lebenslagen und die Unabhängigkeit von externen Ereignissen, welche im Leben immer passieren.
Individuell oder kollektiv
Bei jeder Versicherungen können Sie sich die selbe Frage stellen. Tragen Sie das Risiko selbst oder geben Sie es in ein Versichertenkollektiv ab. Das ist bei der Privaten Haftpflichtversicherung so und es ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso der Fall.
Sind wir jung und gesund, fällt es schwer sich eine Zeit vorzustellen, in der wir nichts der beiden mehr sind. Genau darin liegt die Schwierigkeit. Dem menschlichen Gehirn fällt es schwer, eine ferne Zukunft abzuschätzen.
Wichtige Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Preisbildung
Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Die berufliche Tätigkeit ist maßgeblich für den Preis verantwortlich. Die Tätigkeit eines Bäckers oder Schornsteinfegers ist deutlich teurer als die einer Kauffrau oder Richterin mit Studium und Familie.
- Natürlich bestimmt auch das persönliche Alter den Preis.
- Der Umfang der Versicherungsleistung macht eine BU schnell preisintensiv. Je mehr monatliche Rente Sie absichern wollen, desto mehr Beitrag wird fällig. Gerade die letzten Berufsjahre sind die teuren. Sichern Sie Ihre Tätigkeit bis zum 67. Lebensjahr ab, dann kostet es mehr als wenn Sie lediglich bis zum 62. Lebensjahr absichern.
- Der letzte Punkt der Preisbildung kann Ihr Gesundheitszustand sein. Hatten Sie in den vergangenen fünf Jahren beispielsweise Beschwerden des Bewegungsapparates oder der Bauchorgane kann der Versicherungsschutz mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen vereinbart werden.
Drei wesentliche Qualitätskriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf diese drei Bedingungspunkte sollte Sie achten.
- Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung regelt die konkrete Prüfung Ihrer Tätigkeit. Würde der Versicherer abstrakt verweisen, dann gilt das Erwerbsminderungsrecht. Demnach prüft die Versicherungsgesellschaft, ob Sie grundsätzlich noch dem Erwerb zur Verfügung stehen.
- Gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt ein Prognosezeitraum von drei Jahren. In den sehr guten Bedingungswerken wird dieser auf sechs Monate verkürzt. Demnach muss ein Arzt Ihrer Wahl Sie prognostiziert sechs Monate krank schreiben, damit den Leistungsprozess starten kann.
- Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, wie die bisherige Lebensstellung definiert ist. Die Aufnahme einer anderen Tätigkeit nach einer Berufsunfähigkeit muss dem sozialen Ansehen und zu 80 Prozent dem Einkommen der abgesicherten Tätigkeit entsprechen. Im anderen Fall wird die BU-Rente weiter gezahlt.
Mythen und Wahrheiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Mythen zur BU
Der Versicherer zahlt meistens nicht! – In der Vergangenheit war das auf Grund der abstrakten Verweisbarkeit häufig der Fall. In der heutigen Zeit stimmt diese Aussage nicht mehr. Ein Versicherer zahlt nur, wenn auch wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt und alle Obliegenheitspflichten erfüllt wurden. Die wichtigste davon ist die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen. Der Auszug der Gesetzlichen Krankenversicherung kann dabei sehr hilfreich und aufschlussreich sein.
Es gibt keine Leistung bei selbstverschuldeten Unfällen! –
Die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann verwehrt, wenn Sie Leistungen erschleichen wollen oder sich absichtlich verletzt haben. In allen anderen beruflichen Fällen und Wege- oder Sportunfällen fließt die Leistung, wenn Sie bedingungsgemäß sechs Monate in Folge arbeitsunfähig sind.
Der gesetzliche Schutz reicht aus! –
Leider nein! Die gesetzliche BU gibt es für die Jahrgänge ab 1961 nicht mehr. An dessen Stelle wurde das Erwerbsminderungsrecht geschaffen. Und eine Prüfung, ob Sie grundsätzlich dem Erwerb noch zur Vefügung stehen, wollen Sie nicht haben. Glauben Sie mir!
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man Steuern sparen! –
Theoretisch stimmt dies in zwei Fällen.
1. Sie könnten die Beiträge Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei den Vorsorgeaufwendungen ansetzen. Das ergibt nur Sinn, wenn Sie privat krankenversichert sind und deren Beiträge im Voraus für das Jahr bezahlen. Anderenfalls sind die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ‚aufgebraucht‘.
2. Manch großer Dienstleister im Finanzmarkt (ohne hier Namen zu nennen) verkauft die BU gern in Kombination mit einer Basisrente/Rürup. Um die Sinnhaftigkeit dessen hier kurz zu halten: Bitte trennen Sie Versicherungs- und Anlageprodukt immer.
Wahrheiten zur BU
Der ausgeübte Beruf spielt bei der gesetzlichen Absicherung keine Rolle! –
Richtig! Das aktuell geltende Erwerbminderungsrecht prüft, ob Sie irgendeine Tätigkeit des Erwerbesleben ausüben können. Ihr erlernter Beruf oder ein Studium spielen dabei keine Rolle.
Die konkrete Absicherung Ihres Berufes und der aktuellen Tätigkeit ist ein entscheidender Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsvericherung.
Private und gesetzliche Leistungen werden verrechnet! –
Der Jurist würde sagen, es kommt darauf an. In erster Linie wird das Krankengeld mit der BU-Rente nicht verrechnet und beides wird ausgezahlt. Das Krankengeld erhalten Sie allerdings nur für die Länge von sechs bis 18 Monaten. Danach greift die Grundsicherung und diese wird in einem zweiten Schritt sehr wohl mit der privaten Leistung verrechnet.
Mehr Kommunikation ist immer besser als weniger Kommunikation! –
In allen Lebenssituationen sollte dieses Credo gelten. Spielen Sie mit absolut offenen Karten in Bezug auf Ihren Gesundheitszustand. Die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Auszug des Krankenversicherers hilft die Übersicht zum persönlichen Krankheitsbild zu bewahren und den individuellen Informationsstand abzugleichen.
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
Gründe für die Ablehnung einer Berufsunfähigkeit
Die Gründe für eine Ablehnung sind vielschichtig, wie die Grafik es zeigt.
Der mit Abstand größte Teil der Ablehnungen entfällt auf die Nichterreichung des BU-Grads. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind mit einer 50 Prozent Grenze versehen. Das heißt, dass Sie in einem ersten Schritt von einem Arzt Ihrer Wahl krank geschrieben werden. Und hier wird es klar und unklar zugleich.
Klar ist es insofern, dass Sie bedingungsgemäß und prognostiziert sechs Monate krank geschrieben sein müssen, um als berufsunfähig zu gelten. Das kann auch bereits im vierten Monat einer Erkrankung sein. Daraufhin würde der Leistungsprozess starten.
Unklar ist es deswegen, weil es in der Praxis oft recht eindeutig ist. Wenn aus einem Krankheitsbild eine mindestens sechsmonatige andauernde Arbeitsunfähigkeit resultiert, sind Sie berufsunfähig. Sollte der Gesundungsprozess vorher einsetzen, dann liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
Hier bleibt es fraglich, welche Krankheitsbilder oder -prozesse Versicherungsnehmer dazu veranlassen, ihr Versicherungsprodukt in Anspruch zu nehmen.
Der Leistungsprozess bei einer Berufsunfähigkeit ist umfangreich und aufwändig. Es kann dazu kommen, dass Kunden:Innen den weiteren Aufwand scheuen. So lassen sie den Leistungsprozess ins Leere laufen und unterlassen jede weitere Reaktion. Daraus folgt einer der einfachsten Gründe für eine unabhängige Beratung bei einem Versicherungsmakler. Es gibt einen Ansprechpartner, der/die im Rahmen der Dienstleistung mit in Ihrem Sinn handelt.
Unschön wird es bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten und Anfechtungen wegen Betrugsfällen. Gerade in letzteren Fällen, ist Betroffenen nicht mehr zu helfen. Wer aktiv Sachverhalte verschweigt oder Krankheiten milder darstellt, handelt vorsätzlich. Damit öffnen Kunden:Innen Tür und Tor für jegliche Art von Anfechtung.
Die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten ist heutzutage leider aus folgendem Grund ein wichtiger Aspekt geworden. Es ist eine Tendenz dahingehend zu erkennen, dass Ärzte Diagnosen in die Befunde aufnehmen, die sie besser abrechnen können. Aus einem Magen-Darm-Infekt wird zum Beispiel schnell ein Erschöpfungssyndrom. In der Praxis ist eine zunehmende Anzahl von Abweichungen der abgerechneten Diagnosen erkennbar, die zu den Krankenkassen gemeldet werden. Den Patienten:Innen wird dabei nur das besprochene Krankheitsbild genannt. Somit wird ein Auszug aus der Gesundheitsakte der Krankenversicherung bei der Risikovoranfrage immer wichtiger.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Richtige Alternativen zu dieser Art Vorsorge gibt es nicht. Das Krankentagegeld und gerade das Depot gehören in jedes Finanzkonzept. Die Absicherung der Grundfähigkeiten kann der Notnagel sein, wenn die BU nicht möglich ist.
Krankentagegeld
Im Fall einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen andauert, entfällt die Lohnfortzahlung in Höhe von 100 Prozent. Das Krankengeld der Krankenversicherung wird ab der siebten Woche gezahlt. In der Regel sind es 90 Prozent des Nettoverdienstes oder 70 Prozent des Bruttos. Der geringer Wert von beiden wird ausgezahlt. Auf diesen Auszahlbetrag entfallen dann noch Sozialversicherungen, so dass eine spürbare Lücke verbleibt. Diese können Sie mit einem Krankentagegeld schließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft nach sechs Monaten nahtlos am Krankentagegeld an.
Absicherung der Grundfähigkeiten
Unter Grundfähigkeit ist beispielsweise der Gebrauch der Sinnesorgane gemeint. Diese Absicherungsform erstreckt sich weiter auf die geistige Leistungsfähigkeit, den Gebrauch der Arme und Hände, das Treppensteigen sowie einiges mehr.
Depot
Die beste Versicherung ist die, die Sie gar nicht benötigen. Sollten Sie sich gegen die Absicherung dieses Risikos entscheiden, dann schaffen Sie eine Reserve für den Ernstfall. Legen Sie beispielsweise den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung alternativ langfristig an.
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