Fondsgebundene Rentenversicherung: Sinn oder Unsinn?
Eine gute Altersvorsorge ist stets Teil eines gesamten Finanzkonzeptes. Für sich allein stehend, ist die Rentenvorsorge jedoch zu kurz gedacht. Sie ist ein sehr langfristiges Sparziel. Neben dem besteht das Leben aus mittelfristigen Konsumwünschen. Diese sollten über ein Depot bedient werden. Darüber hinaus ergibt ein gewisser Absicherungsrahmen Sinn. Beispielsweise sollte ein Schaden von der Haftpflicht beglichen werden und eben nicht aus der Altersvorsorge.
Die individuell beste Lösung Vermögen für die Rentenphase aufzubauen, ist die fondsgebundene Rentenversicherung – auch bekannt als Fondspolice. Dies jedoch nur, wenn die Rahmenbedingungen beachtet werden.
- Allen Altersvorsorgeprodukten in Deutschland liegt ein sogenannter Rentenfaktor zu Grunde. Dieser bestimmt die Höhe der Rente pro 10.000,- € Vertragskapital.
- Der Rentenfaktor wird bei Abschluss einer Basisrente, eines Riesters, einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Kapitallebensversicherung festgelegt. Die Höhe ist Ihnen garantiert.
- Die Höhe der Rentenfaktoren ist mittlerweile so gewählt, dass Sie circa 100 Jahre alt werden müssten, um an Ihr angespartes Vertragskapital zu kommen. Darüber hinaus unterliegt der Rentenfaktor keiner inflationären Anpassung.
- Die Folge der beiden Aspekte unter 3. führt zur klassischen Anlage über aktive Fonds und passive ETFs. Hier benötigen Sie keine Garantie, weil der lange Anlagehorizont das Risiko aus der Anlage nimmt.
- Wollen Sie steueroptimiert, rechtlich planbar und gedanklich getrennt von Ihrem sonstigen Vermögen Geld für die Altersvorsorge zurücklegen, dann landen Sie automatisch bei der fondsgebundenen Rentenversicherung.
Fondsgebundene Rentenversicherung – das Wichtigste in Kürze
- Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert eine Geldanlage mit den Eigenschaften eines Versicherungsproduktes.
- Sie besparen einen oder mehrere Fonds Ihrer Wahl. Um die Geldanlage ist die Fondspolice ‚gebaut‘. Somit sparen Sie sich die Abgeltungssteuer für die gesamte Vertragslaufzeit.
- Diesen Vorteil erkaufen Sie sich mit dem Versicherungsprodukt. Die Vertragskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt. Die Höhe der Abschlusskosten sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Verwaltungskosten variieren von Vertrag zu Vertrag.
- Alle anderen Altersvorsorgeprodukte (Riester, Rürup, Kapitallebensversicherung, betriebliche Altersvorsorge) sind an einen Rentenfaktor gebunden. Dieser wird bei Vertragsabschluss festgeschrieben. Eine Langlebigkeit, die Garantie und die Inflation machen die gegebenen Steuervorteile vollständig zunichte.
- Nur bei der Fondspolice besteht die Möglichkeit der flexiblen Entnahme im Alter. Sie können Ihr Geld wirklich anlegen und zahlen keine Abgeltungssteuer.
Was ist eine fondsgebundenen Rentenversicherung? Welchen Sinn hat sie?
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Altersvorsorge. Sie investieren einmalig und/oder über einen monatlichen Sparplan in einen ETF (passiver Fonds) oder aktiven Investmentfonds. Ein oder mehrere Fonds dienen der Geldanlage. Der Versicherungsmantel hat rechtliche und steuerliche Funktionen.
Ein derart langer oder sehr langfristiger Anlagezeitraum bringt zwei große Unbekannte mit sich. Wie sieht das Recht in 20 oder 30 Jahren aus? Und wie hoch wird die Steuerlast auf die Erträge sein? Genau für diese beiden Aspekte kommt die fondsgebundene Rentenversicherung ins Spiel.
Die entscheidende Funktion bei der fondsgebundenen Rentenversicherung bringt das Versicherungsprodukt mit. Es umschließt quasi die Geldanlage und gewährt zwei Vorteile. Diese erkaufen Sie sich mit dem Versicherungsprodukt.
- Der rechnerische Vorteil: Dieser liegt in der Vermeidung der Kapitalertragssteuer. Diese liebt aktuell bei
25 Prozent. Sie soll allerdings wieder an den persönlichen Einkommenssteuersatz angelehnt werden. Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung vermeiden Sie diese Steuer für den Teil Ihres Vermögens, der im Vertrag liegt. - Der rechtliche Vorteil: Er besteht in der rechtlichen Planbarkeit Ihrer Ersparnisse in einer Fondspolice. Gemäß des Zivilrechts gilt der Grundsatz pacta sunt servanda. Das heißt, dass Verträge bedient werden müssen/Verträge eingehalten werden müssen. In unserem Fall haben zukünftige rechtliche Änderungen keinen Einfluss auf das Vermögen im Vertrag.
In den vergangenen 20 Jahren gab es zahlreiche rechtliche Änderungen. Von der generellen Besteuerung aller Renten, über die Absenkungen des Garantiezinses, bis zur aktuell diskutierten Aktienrente. Die Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz wäre die nächste größere Änderung.
Mythos: Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung
Versicherungsprodukte haben ihren Preis – genau wie jedes andere Produkt, welches Sie besitzen. Diese Kosten werden auf die ersten fünf Jahre ab Vertragsbeginn verteilt. Damit ist in den ersten Jahren weniger Geld in der Geldanlage als Sie eingezahlt haben.
Eine andere Lösung sind Nettopolicen. Sie können über einen Honorarberater erworben werden. Hier entfallen die Abschlusskosten; die Verwaltungskosten bleiben bestehen. Statt der Abschlusskosten vereinbaren Sie mit dem Berater ein monatliches oder jährliches Honorar für die Laufzeit des Vertrages. Die normale Fondspolice wird über die Laufzeit günstiger sein.
Lassen Sie uns konkret werden. Die Abschlusskosten sind gesetzlich geregelt. Sie variieren in der Höhe in Abhängigkeit von Ihrem Alter. Je älter Sie sind, desto günstiger ist es, weil Sie den Vorteil der Steuerfreiheit weniger lang nutzen. Die Verwaltungskosten sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft verschieden.
Spannend wird es bei den Gammakosten, welche in der Rentenphase auf Sie zukommen. Diese sollten Sie im Auge haben, sonst wird ein augenscheinlich günstiger Vertrag am Ende doch teuer.
Drei Eckpfeiler einer Fondspolice
Flexibilität einer fondsgebundenen Rentenversicherung
Bei einer Geldanlage sollte diese Eigenschaft einen hohen Stellenwert haben. Auch bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung hat die Verfügbarkeit Ihres Vermögens einen hohen Stellenwert. Darüber hinaus sollten Fondswechsel einfach durchgeführt werden können. Auch die Möglichkeiten von Beitragspausen oder temporären Beitragsfreistellungen sollten gegeben sein. Beitragsreduzierungen und außerplanmäßige Erhöhungen runden diese Eigenschaft ab.
Kostenstruktur einer Investmentpolice
Im Vordergrund steht häufig die Höhe der Abschlusskosten. Von Versicherer zu Versicherer variieren die beitragsbezogenen und die fondsbezogenen Verwaltungskosten. Aus all dem gerade Genannten ergibt sich eine Investitionsquote. Das heißt, wie viel Euro von einem Betrag monatlich in der Anlage ankommen.
Investmentauswahl einer Fondspolice
Die Qualität der einzelnen Fonds ist genauso wichtig wie die Quantität der gesamten Auswahl. Neben der Anzahl verschiedener aktiver Investmentfonds und passiver ETFs müssen mindestens drei Anlageklassen anwählbar sein. Wünschen Sie ein nachhaltiges Anlageportfolio, ist dies ebenso in einer fondsgebundenen Rentenversicherung möglich.
- Aktienmarkt: In der Ansparphase wählen Sie zwei bis drei passive und/oder aktive Fonds.
- Anleihenmarkt: In der Rentenphase benötigen Sie Anlagen mit weniger Schwankung. Mittelfristig kann Ihr Geld in Rentenfonds (Anleihenfonds) geparkt werden.
- Geldmarkt: Sehr liquide sind Geldmarktfonds. Auch der Teil Ihres Vermögens, das auf Girokonten liegt, ist dem Geldmarkt zuzuordnen.
‚Zauber‘ einer fondsgebundenen Rentenversicherung
So richtig ‚zauberhaft‘ wird eine Fondspolice, wenn Sie keinen Rentenbeginn. So vermeiden Sie den legalen Betrug.
(Exkurs: Auf Grund des Langlebigkeitsrisikos der Sparer kalkulieren die Versicherungsgesellschaften die Höhe der monatlichen Renten entsprechend deutlich nach unten. Dies schlägt sich in einem Rentenfaktor nieder. Dieser legt die Höhe der monatlichen Rente pro 10.000,- € Vertragskapital fest. Einschließlich Inflation und Steuern müssten Sie 100 Jahre und älter werden, um an Ihr Vermögen zu kommen.)
Wählen Sie stattdessen die Verfügungsphase mit flexiblen Entnahmen. Derart steht ein Teil Ihres angesparten Vermögens planbar bei Renteneintritt zur Verfügung. Der andere Teil kann weiter rentabel angelegt bleiben und Sie zahlen keine Steuern auf Kapitalerträge. Mit dem zu Grunde liegenden Teileinkünfteverfahren wählen Sie einen der günstigsten Besteuerungswege.
Fazit
Betrachten Sie beide Phasen (Beitrags- und Rentenphase) einer Altersvorsorge, dann ist eine fondsgebundene Rentenversicherung absolut sinnvoll. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass es sich nur über einen langen Zeitraum rechnet. In allen anderen Fällen ist das Fondsdepot die richtige Lösung.
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