Legaler Betrug

Legaler Betrug

Die klassischen Altersvorsorgeprodukte dürfen als ‚Legaler Betrug‘ bezeichnet werden. Dies urteilte das Hamburger Landesgericht (AZ 74 047/83) 1983. Damit unterliegt die Kapitallebensversicherung dem ‚Legalen Betrug‘. Auch Verträge wie die Rüruprente (Basisrente), die Riesterrente und die betriebliche Altersvorsorge zählen dazu.

Worin genau der ‚Legale Betrug‘ besteht, welche Konsequenzen diese Produkte für Sie haben und wie Sie den ‚Legalen Betrug‘ umgehen können, wird in diesem Beitrag beschrieben.

‚Legaler Betrug‘ – eine kleine Agenda

  • Des Deutschen liebstes Kind: Garantie und Steuerersparnis
  • Was hat es mit der Garantie auf sich?
  • Welche Produkte sind betroffen?
  • ‚Legaler Betrug‘ – worin liegt er begründet?
  • Lösungsansatz

Des Deutschen liebstes Kind: Garantie und Steuerersparnis

Genau darauf hat sich die Versicherungswirtschaft eingeschossen. Die oben genannten Altersvorsorgen garantieren Ihnen eine monatliche Rente und das gesamte angesparte Kapital. Darüber hinaus erhalten Sie in der Beitragsphase Steuervorteile, die Sie in der Rentenphase zu Teilen wieder zurückzahlen. Hier wird von einer Steuerverschiebung gesprochen. So weit, so gut!

Die Anzahl der vermittelten Verträge mit Garantie beläuft sich auf circa 80 Millionen. Alle können als ‚Legaler Betrug‘ betitelt werden. Produkte wie Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge und Kapitallebensversicherung arbeiten mit der sogenannten ‚harten Beitragsgarantie‘. Ihr Geld wird im ‚Deckungsstock‘ angelegt. Dort muss Ihr Geld mündelsicher und damit risikoarm angelegt werden.

Als risikoarm werden in der Versicherungswelt Staatsanleihen der Industrienationen gesehen. Die garantierte Verzinsung liegt unter dem Inflationsniveau. Damit haben mündelsichere Anleihen ein sehr hohes Risiko für den Anlagehorizont einer Altersvorsorge.

Langfristig sind keine Verluste möglich.

Was hat es mit der Garantie auf sich?

Die grundsätzliche Logik einer garantierten monatlichen Rente oder dem gesamten angesparten Kapital erscheint schlüssig bis verlockend. Der Garantiezins war um die Jahrtausendwende hoch. Er verschleierte die mit einem Garantieprodukt einhergehenden Nachteile gut.

Aktuell liegt die garantierte Verzinsung nahe null Prozent. Schließen Sie die Kosten des Versicherungsproduktes in die Berechnung ein, ist oft weniger garantiert als von Ihnen eingezahlt.

Vertraglich ist Ihnen vor allem der Rentenfaktor garantiert. Dies ist ein Wert in Euro pro 10.000,- Euro Vertragskapital. Er wird bei Vertragsbeginn festgeschrieben. Hierin liegt der gravierende Nachteil für Sie als Sparer.

Einerseits unterliegt der Rentenfaktor über die Garantie nicht der inflationären Anpassung. Damit ist Ihr gesamtes angespartes Kapital bereits bei Vertragsabschluss garantiert mehr als 50 Prozent weniger Wert. Denn Sie wissen ab Beginn, wie hoch Ihre Rente bei Renteneintritt sein wird.

Andererseits müssen Sie je nach Vertrag zwischen 95 und 105 Jahre alt werden, um über die Rentenzahlung an Ihr angespartes Kapital zu kommen. Wählen Sie alternativ die Auszahlung Ihres gesamten Kapitals, landen Sie im Spitzensteuersatz. Dies gilt für Verträge, die nach 2005 geschlossen wurden.

Garantiezins

Welche Produkte sind betroffen?

Der Klassiker unter den Produkten mit ‚Legalem Betrug‘ ist die Kapitallebensversicherung. Der Verkaufsschlager der Versicherungswelt funktionierte bis in die 2000er Jahre hinein gut. Im Zuge des sinkenden Garantiezinses mussten Produkte her, die attraktiver erschienen. Zulagen und Steuereinsparungen boten sich als Verkaufsturbo an. Dies trifft auf die Basisrente oder Rüruprente, die Riesterrente und die betriebliche Altersvorsorge zu.

Sie können hohe Steuereinsparungen in der Beitragsphase mit diesen Produkten erzielen. Diese zahlen Sie zu Teilen in der Rentenphase wieder zurück. Man spricht hier von einer Steuerverschiebung. Darüber hinaus haben Sie keine bis wenig Flexibilität über Ihr angespartes Kapital.

All diese Produkte arbeiten mit dem klassischen Deckungsstock und über eine Garantie.

‚Legaler Betrug‘ – worin liegt er begründet?

Der ‚Legale Betrug‘ liegt in der rechtmäßig erlaubten Bildung von Stillen Reserven begründet. Dafür müssen Sie einen Blick ins HGB werfen. Auf europäischer Ebene gilt das Gleiche im IFRS.

Laut Handelsgesetzbuch gilt folgende Logik. Unternehmen und Kaufleute müssen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) arbeiten. Aus den GoB lässt sich das Vorsichtsprinzip ableiten, welches wiederum im Niederwertprinzip mündet. In diesem Prinzip begründet sich der ‚Legale Betrug‘.

Speziell Versicherer legen die Kundengelder aus Riesterrente und Co in festverzinslichen Wertpapieren (Staatsanleihen) an. Hier entstehen noch keine nennenswerten Überschüsse. Bis zu 30 Prozent der Gelder dürfen in Immobilien und Aktien angelegt werden. Über den langen Horizont entstehen in diesen Vermögenswerten hohe Gewinne und damit Überschüsse. Von Rechts wegen müssen Sie an den Überschüssen beteiligt werden. Nur tauchen diese nicht in der Bilanz auf.

Eine Immobilie wird buchhalterisch abgeschrieben, bis sie mit einem Erinnerungswert von einem Euro in den Büchern auftaucht. Die Spanne zwischen eben diesem einen Euro und dem realen Wert nennt sich Stille Reserve. Das Bilden von Stillen Reserven ist im HGB und IFRS erlaubt. Still sind diese Vermögenswerte vor allem, weil sie unter normalen Bedingungen nicht ausgewiesen werden.

Fondsdepot und Fondspolice

Lösungsansatz

Betrachten Sie beide Phasen (Beitrags- und Rentenphase) einer Altersvorsorge, dann ist eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantie die beste Lösung (nachzulesen hier). Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass sich ein derartiges Produkt nur über den langen Zeitraum rechnet. In allen anderen Fällen ist das Fondsdepot die bessere Lösung.

Auf diese Weise vermeiden Sie eine schlechte Verzinsung, legen Ihr Geld wirklich an, umgehen den ‚Legalen Betrug‘ und die Stillen Reserven der Versicherungsunternehmen.

Alles über den Garantiezins

Alles über den Garantiezins

Der Garantiezins – das Wichtigste in Kürze

 

  • Der Garantiezins oder auch Rechnungszins bestimmt die Verzinsung in kapitalgedeckten Altersvorsorgen und BU-Verträgen.
  • Weil der Leitzins der EZB (Europäischen Zentralbank) seit Jahren sehr niedrig ist, senkt das Bundesfinanzministerium den für die Versicherungswelt relevanten Garantiezins.
  • Ab 2022 ist dieser bei 0,25% pro Jahr (vor Kosten) festgesetzt.
  • Folglich werden Altervorsorgeprodukte wie Riester, Rürup, Kapitallebensversicherung und betriebliche Altersvorsorge noch unsinniger. Nicht, dass diese vorher sinnvoll gewesen wären. → Das Fondsdepot und die Fondspolice mit Anlagen wie ETFs und Investmentfonds sind hier die besten Lösungen.
  • Die Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung werden steigen. → Lassen Sie sich nicht verrückt machen! Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, ein derartiges Versicherungsprodukt zu erwerben, kann es Sinn ergeben, dies noch in 2021 zu machen.

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Allgemeines zum Hintergrund?

Neuverträge wie die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die Rürup-Rente werden ab 01.01.2022 mit maximal 0,25 Prozent verzinst. Die bereits für 2020 vorgesehene Absenkung wurde von der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und vom Bundesfinanzministerium wegen der Corona-Krise um ein Jahr verschoben. Der Rechnungszins wird stattdessen auf 0,25 Prozent gesenkt. In 2020 war eine Absenkung auf 0,50 Prozent vorgesehen.

Was ist der Garantiezins?

Der auch als Höchstrechnungszins bezeichnete Zins ist die Berechnungsgrundlage für neu abgeschlossene Lebensversicherungen. Dabei ist dies der maximale Garantiezins, mit der die eingezahlten Beitrag berechnet werden dürfen. Dieser gilt für die gesamte Vertraglaufzeit ab dem 01.01.2022. Zusammen mit den Überschussbeteiligungen ergibt sich die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung.  Die Überschussbeteiligungen fallen idR niedrig aus.

Wieso sinkt der Rechnungszins?

Der risikolose Zins (Leitzins der Europäischen Zentralbank) am Kapitalmarkt ist bis auf nahe Null gesunken. Versicherer kommen so in die Bedrängnis, die bestehende höhere Verzinsung alter Verträge nicht mehr darstellen zu können. Versicherer sollen so vor finanziellen Schwierigkeiten geschützt werden.

Garantiezins

Der Rechnungszins – eine lange Historie!

Der Abbildung von Statista entnehmen Sie den Verlauf der garantierten Verzinsung seit Mitte der 1980er Jahre. Lag der Garantiezins bis 2004 noch oberhalb von 3,0 Prozent, so folgte die Schrittweise Absenkung, zuletzt im Jahr 2017 auf die derzeit noch gültigen 0,9 Prozent.

Welche Gründe lassen sich anführen?

Weil der Leitzins der EZB (Europäischen Zentralbank) seit Jahren sehr niedrig ist, senkt das Bundesfinanzministerium den für die Versicherungswelt relevanten Garantiezins. Mit dem niedirgen Leitzins sinkt auch die Verzinsung von Unternehmens- und Staatsanleihen. Zeitweise fiel die laufende Verzinsung einer deutschen Staatsanleihe unter Null Prozent. Überaus problematisch für Versicherer, da der Großteil der Versichertengelder in Anleihen investiert ist und sein muss.

Apropos – was ist mit der Beitragsgarantie?

Die augenscheinliche Sicherheit lässt sich eben nur mit Garantien und festverzinslichen Staatsanleihen darstellen. Aus Anlagesicht ist dieses Verständnis bzw. diese Annahme vollkommen falsch. Denn eine Garantie ist nur so viel Wert wie der Garantiegeber. Das ist auf einen Anlagezeitraum von mehr als 40 Jahren eine sehr riskante Annahme.
Der Garantiezins wird nie Sicherheit vermitteln. Nur die Verteilung von Vermögen (Diversifikation) wird dies erreichen können.

Wichtig zu wissen!

Nur der Sparanteil wird verzinst. Vom monatlichen Beitrag gehen Vertriebs und Verwaltungskosten runter. Ist ein Todesfallschutz inkludiert, fallen dafür auch Kosten an. Demzufolge kommt im Sparprodukt weniger an als der monatliche Beitrag, der vom Konto runtergeht. Das an sich ist nicht schlimm, weil Sie mit dem Vertrag gewisse Rechte erwerben. Letztere sind gerade bei einer Altersvorsorge sinnvoll, weil Sie mit dem Versicherungsprodukt die Abgeltungssteuer umgehen. Unsinnig wird es nur, wenn das Vertragskapital mit einem Garantiezins verzinst wird. Dann behält Axel Kleinlein vollkommen Recht.
„Lebens- und Rentenversicherungsverträge lohnen sich unter dem Strich überhaupt nicht mehr“, sagt auch Axel Kleinlein. Er ist Vorstandssprecher der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) mit Sitz in Hamburg.
→ Die Gesamtverzinsung ist auf jeden Fall negativ. Das war sie auch bereits mit einem höheren Garantiezins. Berechen wir die Realverzinsung einschließlich der Inflation, dann ist diese seit Jahren unter Null. Damit werden Produkte wie Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge und die Kapitallebensversicherung noch unsinniger. Lassen Sie bitte die Finger davon!

Das Problem des Garantiezinses

Des Deutschen liebste Kinder heißen: Garantien und Steuern sparen. Genau darauf hat sich die Versicherungswirtschaft ausgerichtet. Produkte, die diese Motive bedienen, nennen sich Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, Kapitallebensversicherung. Diese wurden bisher ca. 100 Millionen Mal verkauft. Mit einigen wenigen Ausnahmen arbeiten all diese Sparprodukte mit dem Garantiezins oder auch einer harten Beitragsgarantie. Das Prinzip dahinter nennt sich klassischer Deckungsstock.

Damit garantiert die Versicherung beim Abschluss also einen Wert, den das Guthaben erreichen soll. Betrachten wir dies an einem einfachen Zahlenbeispiel. Nehmen wir einen monatlichen Sparbeitrag von 100,- € an und eine Laufzeit von 30 Jahren. Des Weiteren sei eine garantierte Rente iHv. 150,- € pro Monat angenommen (das ist, nebenbei gesagt, schon hoch gegriffen). Mit Hilfe der Zinseszinsformel können wir nun den realen Geldwert bei 2,5 Prozent Inflation errechnen. Somit erhalten wir eine garantierte Rente mit einer Kaufkraft von 71,51 € pro Monat in 30 Jahren.

Die Verzinsung in den 1990er Jahren hat über die Missstände dieser Produkte hinweg getäuscht. Mit dem aktuellen Garantiezins ist stattdessen ein sehr hohes Risiko verbunden. Dieses Risiko birgt nicht einmal der Aktienmarkt.

Durch die Absenkung des Rechnungszinses, verringern sich die garantierten Renten, die Sie versprochen bekommen. Unattraktive Verträge werden noch unattraktiver. Wir halten einerseits fest, dass Verträge mit Garantiezinsen Unsinn sind.
Andererseits erwerben Sie mit einem solchen Vertrag ein nicht zu kalkulierendes Insolvenzrisiko. Ihr Vermögen fließt ins Betriebsvermögen eines Versicherers. Entgegen des Sondervermögens werden bei Zahlungsschwierigkeiten die Gläubiger aus dem Betriebsvermögen bezahlt. Und Sie als Kunden:Innen sind mit die Letzten in der Reihe der zu bedienenden Gläubiger.

Ein Versicherungsvertrag kostet. Damit können Sie sich gewissen steuerlicher Vorteile und/oder rechtliche Sicherheiten einkaufen. Da der Garantiezins niedrig ist und noch weiter gesenkt wird, ist die reale Verzinsung meist nahe Null oder mittlerweile sogar im Minusbereich. Denn in Verträgen mit einem Rechnungszins können Sie Ihr Geld nicht anlegen und investieren. Somit bleibt es ein Minusgeschäft; egal, ob Sie Zulagen erhalten oder Ihre Steuerlast mindern können.

Welche Folgen hat die Absenkung des Rechnungszinses für Personen in unterschiedlichen Lebensphasen?

Berufsstarter und Young Professionals

Sparen ist ein Muskel – der sich trainieren lässt!
Mit den ersten zehn Prozent des Gehaltes sollten Sie ein Fondsdepot und eine Fondspolice besparen. Beides sind wirkliche Anlageprodukte in denen sich der Garantiezins nicht negativ auswirken kann.
Eine erste kleine Absicherung für die Berufsunfähigkeit ergibt Sinn. So sichern Sie sich Ihren Gesundheitsstatus früh im Berufsleben . Die Absenkung des Garantiezinses wirkt sich verteuernd aus.

Familien und Middle Ager

Idealerweise haben Sie bereits Rücklagen gebildet. Die Altersvorsorge sollte zwölf Prozent Ihres Nettos betragen. Für verschiedene Lebensziele sparen Sie mittelfristig ins Depot. Das Kinderdepot kann eine weitere Lösung sein. Der Rechnungszins wirkt sich nicht aus.
Für die Absicherung der Familie und bei Immobilienfinanzierungen sollten Sie den Todesfall absichern. Auf die Risikolebensversicherung wirkt der sinkende Rechnungszins preissteigernd aus.

Personen im Ruhestand

Bestehendes Vermögen können Sie sicher im Fondsdepot anlegen. Es geht um den Inflationsausgleich.
Die einzige Absicherung, die jetzt noch wichtig sein kann, ist die Pflegevorsorge. Diese ist nicht günstig und die Garantiezinssenkung wirkt sich negativ auf die Preise aus. Alternativ bilden Sie Rücklagen im Depot.

Folgen in der Produktlandschaft

 Die Verringerung des Garantiezinses legt erneut sehr deutlich offen, wie ungeeignet klassische Garantieprodukte für die Altersvorsorge sind. Gelockt werden Sie nur noch mit Zulagen und Steuervorteilen in der Ansparphase. Dabei wird deutlich, dass Sie Ihr Geld richtig anlegen sollten. Garantiezinsen in Altersvorsorgeprodukten sind seit Langem ein Auslaufmodell. Stattdessen sollten Sie breit gestreute Aktienfonds und ETFs wählen, um gerade für die Altersvorsorge Vermögen aufzubauen. Über einen Anlagehorizont von 20 bis 40 Jahren ist es die sicherste Anlageform.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) beschreibt die Situation treffend: „Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus, und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riester-Rente mehr an.“.

Die niedrigen Leitzinsen erschweren die Kapitalbildung der Versicherer. Wir werden uns damit mittelfristig von der vollständigen Garantie der eingezahlten Beiträge verabschieden müssen.
Die Stimmen nach einer Riester-Reform mehren sich. Eine entsprechende Gesetzesänderung gilt als unwahrscheinlich. Die mittels Teilreform diskutierte Absenkung des Garantieniveaus beschreibt lediglich das Festhalten an einem zahnlosen Tiger.
Und es zeigt sich abermals welche Seite für den Gesetzgeber primär wichtig ist. Es ist nicht die Seite von Ihnen als Kunden:Innen. Sie sollten sich von unabhängiger Seite beraten lassen.

Versicherungsschutz bis zu 10 Prozent teurer

Versicherungsprodukte der Sparte Berufsunfähigkeit, Risikoleben und Pflege sind betroffen. Hintergrund ist, dass die Risikorücklagen der Versicherer mit dem Garantiezins verzinst werden. Zinsgewinne fallen niedriger aus als mit einem höheren Garantiezins. Somit müssen Sie als Produktinhaber:In mehr Beitrag zahlen.

Jüngere Personen werden am stärksten von der Preissteigerung betroffen sein. Die zu bildenden Rücklagen der Versicherer fallen größer aus, da im Ernstfall ein sehr langer Zeitraum abgedeckt wird.
Personen mit körperlichen Tätigkeiten und gesundheitlichen Problemen haben es zunehmend schwer einen geeigneten Versicherungsschutz zu bekommen. Gerade in diesen Fällen ist eine unabhängige Beratung Gold wert. Mit einer detaillierten Risikovoranfrage ist die Chance deutlich größer eine sehr gute Absicherung zu bekommen, als in der Beratung bei einem Bankberater oder Versicherungsvertreter.